Kosten und Erstattung

Private Krankenkassen, die Beihilfe und die Zusatzversicherung übernehmen normalerweise ganzoder teilweise die Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker - je nach Tarif. Im Allgemeinenrechne ich nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab. Da seit 1985 keine Angleichung
der GebüH mehr erfolgte, werden die dort genannten Höchstsätze berechnet oder gesonderte Vereinbarungen getroffen. Die Kosten für Selbstzahler werden je nach Zeitaufwand abgerechnetund betragen ca. 50 bis 90 Euro.

Bitte haben sie Verständnis dafür, dass ich wiederholt nicht wahrgenommene Termine, die nicht 24 Stunden zuvor abgesagt werden, in Rechnung stellen muß.